Ethikkodex von The SeaCleaners Swiss betreffend Mäzenatentum, Philanthropie und Partnerschaften
Präambel
Die SeaCleaners Swiss hat sich zum Ziel gesetzt, die Verschmutzung der Gewässer zu bekämpfen und ihre Aufgaben in den Bereichen Abfallsammlung, Bewusstseinsbildung, wissenschaftliche Forschung und internationales Engagement zu erfüllen, wie in ihrem Organisationsstatus definiert.
Die Suche nach Ressourcen von Unternehmen, Stiftungen und Einzelpersonen ist für den Betrieb von The SeaCleaners Swiss von grundlegender Bedeutung, um:
- Diversifizieren Sie Ihre Ressourcen, um neue Projekte zu entwickeln;
- Sensibilisieren Sie neue Zielgruppen, insbesondere Mitarbeiter von Partnerunternehmen, durch gezielte Kommunikation, Workshops und Aktionen;
- Bauen Sie Beziehungen zu Spendern, Gönnern und Partnern auf, um sie eng mit den Aufgaben von The SeaCleaners Swiss zu verbinden.
Partnerschaften mit Unternehmen und Beiträge von Einzelspendern stärken die Handlungsfähigkeit der Organisation, indem sie eine Verbindung zwischen dem wirtschaftlichen, dem assoziativen und dem zivilgesellschaftlichen Sektor zum Wohle der Allgemeinheit fördern.
SeaCleaners Swiss vertritt u.a. die Werte Innovation, Verantwortung, Transparenz und Effizienz. Die Organisation arbeitet mit Unternehmen und Stiftungen aus allen Sektoren zusammen. Als Organisation, die sich dem Schutz der aquatischen Umwelt verschrieben hat, setzt sich The SeaCleaners Swiss für die Reduzierung von Einwegplastik ein. Damit trägt sie dazu bei, eine nachhaltigere und umweltbewusstere Gesellschaft zu schaffen, die sich für den Schutz der aquatischen Ökosysteme einsetzt.
Diese Charta zielt darauf ab, die ethischen Kriterien zu definieren, die die Beziehungen von The SeaCleaners Swiss zu ihren Mäzenen, Partnern und Einzelspendern regeln, sei es in Form von finanzieller Unterstützung, Sachleistungen oder Mäzenatentum.
Artikel 1 – Wahrung der Integrität von The SeaCleaners Swiss und Vermeidung von Interessenkonflikten bei Mäzenatentum, Partnerschaft und öffentlicher Philanthropie
Bevor Sie einen Vertrag abschließen, eine Partnerschaft eingehen oder eine Spende annehmen, erkundigt sich The SeaCleaners Swiss nach Informationen, die Aufschluss über die genaue Art der Aktivitäten eines potenziellen Partners und die Art und Weise geben können, wie dieser in dem Umfeld wahrgenommen wird, in dem er seine Aktivitäten gewöhnlich ausübt. The SeaCleaners Swiss lehnt jede Vereinbarung mit Partnern ab, bei denen die Ehrenhaftigkeit des Unternehmens in Frage gestellt wird und bei denen es nicht vertretbar ist, das Image des Unternehmens zu pflegen.
The SeaCleaners Swiss behält sich das Recht vor, eine Schirmherrschaft, eine Partnerschaft oder eine Spende abzulehnen, wenn solche Vereinbarungen auch nur dem Anschein nach Zweifel an ihrer Integrität oder Unabhängigkeit wecken. Eine Schirmherrschaft, Partnerschaft oder Spende wird nicht akzeptiert, wenn sie gegen geltendes Recht verstößt.
Vor dem Abschluss eines Sponsorings, einer Partnerschaft oder der Annahme einer Spende führt The SeaCleaners Swiss gründliche Nachforschungen durch, um Informationen über die spezifische Art der Aktivitäten eines potenziellen Partners und dessen Wahrnehmung in seinem üblichen Tätigkeitsbereich zu sammeln. The SeaCleaners Swiss lehnt jede Vereinbarung mit Mäzenen, Partnern oder einzelnen Spendern ab, deren Integrität zu Recht angezweifelt wird und mit denen es schädlich wäre, das Image der Organisation in Verbindung zu bringen.
Artikel 2 – Nicht aufgeforderte Sektoren und Unternehmen
SeaCleaners Swiss fördert Aufgeschlossenheit und Synergien mit den meisten Wirtschaftssektoren, um die Beiträge aller Beteiligten zu fördern und langfristige Verhaltensänderungen anzuregen.
Bei der Zusammenarbeit mit dem Privatsektor schließt The SeaCleaners Swiss bilaterale Patronatsvereinbarungen ab, die eingehalten werden:
- Die Grundsätze des Unternehmensmäzenatentums, wie sie in der Gesetzgebung definiert sind;
- Die Satzung des Vereins, wie sie in der Satzung definiert ist.
The SeaCleaners Swiss lehnt jedoch Partnerschaften mit Unternehmen ab, deren Kernaktivitäten mit ihren Werten unvereinbar sind oder im Widerspruch zu den UN-Zielen für nachhaltige Entwicklung (SDGs) stehen.
Diese Aktivitäten umfassen:
- die Herstellung oder den Handel mit Munition, Antipersonenminen oder Streubomben;
- die Produktion oder den Handel mit Tabak, Kohlenwasserstoffunternehmen ohne eine etablierte und angewandte Strategie für die Entwicklung von erneuerbaren Energien und die Energiewende;
Diese Bedingung wird anhand der zugänglichen oder bereitgestellten Informationen bewertet. Wenn die Verpflichtungen in Bezug auf erneuerbare Energien als ausreichend erachtet werden, können die Gespräche fortgesetzt werden.
- Unternehmen, die mit Regierungen verbunden sind, die unter internationalen Wirtschaftssanktionen stehen, weil sie Terrorismus finanzieren, chemische Waffen einsetzen, Cyberangriffe durchführen, die andere Nationen bedrohen, oder schwere Menschenrechtsverletzungen begehen.
SeaCleaners Swiss bewertet die Umweltauswirkungen neuer Technologien, wie z.B. Kryptowährungen, bevor sie Spenden in dieser Form annimmt. Die Organisation stellt sicher, dass diese Technologien mit ihren Werten der Nachhaltigkeit und den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere in Bezug auf Transparenz und Rückverfolgbarkeit der Mittel, übereinstimmen. Wenn eine Spende in Kryptowährung oder über eine neue Technologie Risiken birgt oder im Widerspruch zu diesen Grundsätzen steht, behält sich The SeaCleaners Swiss das Recht vor, sie abzulehnen.
Artikel 3 – Gründe für die Beendigung des Engagements
Vor der Aufnahme einer Partnerschaft prüft The SeaCleaners Swiss jeden Vorschlag von Fall zu Fall und analysiert dabei die allgemeinen Informationen, den Sektor, die Sozial- und Umweltpolitik des Unternehmens, die finanzielle Gesundheit und den Ruf. Das Komitee kann konsultiert werden, bevor ein neuer Patenschaftsvertrag abgeschlossen wird.
Wenn möglich, führt die Organisation eine gründliche Due-Diligence-Prüfung von Unternehmenserklärungen durch und behält sich das Recht vor, eine Schirmherrschaft zu beenden, die ihre Werte oder ihr Image gefährdet. SeaCleaners Swiss führt regelmäßige Prozesse durch, um sicherzustellen, dass seine Partner ihre ethischen und ökologischen Verpflichtungen einhalten. Im Falle einer Nichteinhaltung behält sich die Organisation das Recht vor, die Beziehung zu überdenken oder zu beenden. The SeaCleaners Swiss behält sich auch das Recht vor, Partnerschaften sofort zu beenden, wenn solche Aktivitäten später aufgedeckt werden.
Wiederholte und bekannte strafrechtliche Verurteilungen wegen Aktivitäten wie Menschenrechtsverletzungen, Zerstörung von Ökosystemen, Menschenhandel, Tiermissbrauch, Korruption oder Unterstützung des Terrorismus führen zur Beendigung der Beziehung. Ein schwerwiegender Verdacht auf derartige Aktivitäten kann zu einer vorübergehenden Suspendierung führen, gefolgt von einer eingehenden Überprüfung durch den Ausschuss.
Artikel 4 – Ethische Verpflichtungen von Mäzenen, Partnern und Einzelspendern
4.1 Engagements von Mäzenen und Partnern
Mit der Übernahme einer Schirmherrschaft verpflichten sich Unternehmen und Stiftungen:
- Die Einhaltung der mit der Organisation unterzeichneten Patronatsvereinbarung;
- Verringerung der Umweltauswirkungen ihrer Aktivitäten, insbesondere im Hinblick auf die Plastikverschmutzung;
- Sensibilisierung ihrer Stakeholder (Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten usw.) für ein umweltbewussteres Verhalten.
4.2 Zusagen einzelner Geber
Die öffentliche Philanthropie spielt eine entscheidende Rolle bei der Unterstützung der Missionen von The SeaCleaners Swiss.
In dieser Eigenschaft verpflichten sich die einzelnen Spender zu:
- Unterstützung der Ziele und Werte der Vereinigung;
- Spenden transparent und in Übereinstimmung mit der Spendengesetzgebung zu tätigen;
- Sie ermutigen ihre Netzwerke, das Bewusstsein für die Plastikverschmutzung und die Initiativen von The SeaCleaners Swiss zu schärfen.
Artikel 5 – Ethische Verpflichtungen von The SeaCleaners Swiss
5.1 Verpflichtungen zu Transparenz, Compliance und Anti-Korruption
In ihren Beziehungen zu Mäzenen (Unternehmen und Stiftungen) und Einzelspendern verpflichten sich The SeaCleaners Swiss und ihre Mitarbeiter zu:
- Wahrung der Werte und der satzungsgemäßen Aufgaben der Vereinigung;
- Ehrliches und respektvolles Handeln in den Beziehungen zu Partnern und Spendern;
- Gewährleistung von Transparenz bei ihren Aktionen und der Verwendung der Mittel;
- Regelmäßige Information von Mäzenen und Spendern über den Projektfortschritt;
- Reduzierung des ökologischen Fußabdrucks und Anwendung der von ihr vertretenen Prinzipien.
Die SeaCleaners Swiss und ihre Mitarbeiter halten sich an die Grundsätze der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen und verpflichten sich, diese Rechte bei allen Aktivitäten und in den Beziehungen zu Gönnern, Spendern und Partnern zu respektieren und zu fördern. The SeaCleaners Swiss verurteilt alle Formen der modernen Sklaverei, Zwangsarbeit, Kinderarbeit und Diskriminierung aufgrund von Alter, Geschlecht, Religion, ethnischer Zugehörigkeit oder anderen persönlichen Merkmalen.
Die SeaCleaners Swiss und ihre Mitarbeiter verpflichten sich außerdem, ihre Aktivitäten unter strikter Einhaltung der Antikorruptionsgesetze durchzuführen und die Grundsätze der Sorgfaltspflicht anzuwenden, bevor sie mit neuen Partnern zusammenarbeiten. Die Organisation verpflichtet sich, Beiträge von Partnern abzulehnen, die in unethische Praktiken verwickelt sind, um sicherzustellen, dass Integrität und Ehrlichkeit im Mittelpunkt ihres Handelns bleiben.
Das Komitee von SeaCleaners Swiss hat eine Null-Toleranz-Politik in Bezug auf Korruption, Betrug und andere Unregelmäßigkeiten eingeführt und bekräftigt damit sein Engagement, illegale oder unethische Praktiken innerhalb der Organisation und ihrer Beziehungen zu Partnern, Spendern und Gönnern zu verhindern und zu bestrafen.
5.2 Engagement für die Umwelt
Die SeaCleaners Swiss verpflichten sich, die Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) der Vereinten Nationen zu respektieren und zu fördern. Die Organisation richtet ihre Aktionen und Partnerschaften an den SDGs aus, insbesondere an denen, die sich auf die folgenden Punkte beziehen:
- Gute Gesundheit und Wohlbefinden (SDG 3): Beitrag zu einer gesünderen Umwelt für Küstengemeinden durch die Beseitigung von Plastikmüll, der sowohl die menschliche Gesundheit als auch die Meeresfauna beeinträchtigt;
- Sauberes Wasser und sanitäre Einrichtungen (SDG 6): Schutz der Trinkwasserquellen und Verringerung der Plastikverschmutzung in Flüssen, Bächen und Ozeanen, die für den Zugang vieler Menschen zu Trinkwasser unerlässlich sind;
- Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11): Zusammenarbeit mit lokalen Behörden bei der Entwicklung nachhaltiger Abfallbewirtschaftungssysteme zur Unterstützung widerstandsfähiger Küsten- und Stadtgemeinden;
- Verantwortungsvoller Konsum und Produktion (SDG 12): Ermutigung zur Reduzierung des Plastikverbrauchs, Förderung nachhaltiger Praktiken und Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Recycling und Abfallmanagement;
- Klimapolitik (SDG 13): Integration umweltfreundlicher Lösungen und Technologien in den Betrieb des Unternehmens, einschließlich der Einführung nachhaltiger Transportpraktiken für seine Schiffe;
- Leben unterhalb des Wassers (SDG 14): Schutz und Erhaltung der Meeresökosysteme vor Plastikverschmutzung und Unterstützung der Wiederherstellung der biologischen Vielfalt der Meere.
Artikel 6 – Beziehungen zu assoziierten Partnern
SeaCleaners Swiss stellt nach besten Kräften sicher, dass die assoziativen und institutionellen Partner, mit denen sie zusammenarbeitet, diese Charta einhalten und nicht von Unternehmen oder Stiftungen finanziert werden, deren Aktivitäten den Grundsätzen dieser Charta widersprechen.
Wenn es Hinweise darauf gibt, dass ein assoziierter Partner von einem Unternehmen finanziert wird, das gegen die Charta verstößt, wird der Ausschuss für eine gründliche Prüfung und Entscheidung konsultiert.
Genehmigt von The SeaCleaners Swiss Committee am 17. Oktober 2024.